Das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (11. SGB II-Änderungsgesetz, sog. "Sanktionsmoratorium") tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden damit befristet für die Dauer eines Jahres ausgesetzt.
Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der SGB II-Leistungsminderungen erfolgen. Als Zwischenschritt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des Bürgergeldes werden mit dem Sanktionsmoratorium die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, wie beispielsweise der Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder Abbruch einer Weiterbildungsmaßnahme, befristet für die Dauer eines Jahres ausgesetzt. Meldeversäumnisse, wie beispielsweise das Nichterscheinen bei einem Beratungstermin im Jobcenter, können bei Wiederholung weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen. Die Minderungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind auf 10 Prozent begrenzt.
Anders als zunächst im Kabinettentwurf vorgesehen, gilt das Sanktionsmoratorium nach Inkrafttreten zwölf Monate. Ursprünglich sollten die Sanktionen bei Pflichtverletzungen bis Ende dieses Jahres ausgesetzt werden
Grundsicherung
Gesetz zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
22.06.2022
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
16.03.2022
Referentenentwurf
28.02.2022
Dokumentation
19.06.2022: Gesetz
16.03.2022: Regierungsentwurf
28.02.2022: Referentenentwurf
Stellungnahmen
- 28.02.2022: Diakonie Deutschland [PDF, 221KB]
- 02.03.2022: AWO [PDF, 24KB]
- 02.03.2022: BA [PDF, 144KB]
- 02.03.2022: BDA [PDF, 184KB]
- 02.03.2022: DBB [PDF, 177KB]
- 02.03.2022: Der Paritätische Gesamtverband [PDF, 156KB]
- 02.03.2022: Deutscher Caritasverband [PDF, 246KB]
- 02.03.2022: Deutscher Landkreistag [PDF, 143KB]
- 02.03.2022: DGB [PDF, 221KB]
- 02.03.2022: DST [PDF, 241KB]
- 02.03.2022: IAB [PDF, 93KB]
- 02.03.2022: SoVD [PDF, 181KB]
- 02.03.2022: Tacheles e.V. [PDF, 160KB]
- 02.03.2022: VdK [PDF, 125KB]
Hinweis: Die Stellungnahmen sind derzeit teilweise nicht barrierefrei.
In seinem Urteil vom 5. November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch sind nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhältnismäßig, mit denen auf Pflichtverletzungen reagiert werden kann. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen angeordnet.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt.