Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Mindestlöhnen zu evaluieren und zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen und ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daraufhin in einem Vergabeverfahren die Evaluation von acht Branchen an vier Auftragnehmer vergeben. Im Ergebnis haben
- ein Konsortium aus IAB (Nürnberg), RWI (Essen) und ISG (Köln) für die Bauindustrie,
- das ZEW (Mannheim) für das Dachdeckerhandwerk und die Abfallwirtschaft,
- das IAQ (Duisburg) für die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und die Gebäudereinigung sowie
- das IAW (Tübingen) für die Pflegebranche, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Elektrohandwerk
die bestehenden Mindestlöhne hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung, den Arbeitnehmerschutz und den Wettbewerb untersucht.