Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu der Fragestellung der beruflichen Verursachung von Parkinson durch Lösungsmittel eine Vorprüfung durchgeführt. Nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten Literatur hat der Sachverständigenbeirat in der 117. Sitzung am 13. März 2018 beschlossen, Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit hierzu nicht aufzunehmen. Die wissenschaftliche Erkenntnislage reicht insgesamt nicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch für eine neue Berufskrankheit zu erfüllen:
- Der allgemeine pathophysiologische Mechanismus für die Entstehung von Morbus Parkinson ist wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt.
- Zusammenfassende statistische Analysen ergaben für die vorliegenden epidemiologischen Studien insgesamt eine häufigere Parkinsonerkrankung bei Personen mit als bei Personen ohne Lösungsmittelexposition. Der überwiegende Teil der Studien bezog sich jedoch auf Lösungsmittel allgemein ohne nähere Differenzierung von Einzelsubstanzen.
- Bei epidemiologischen Studien mit Betrachtung von Einzelsubstanzen war die Zahl der exponierten Personen nur sehr klein und die Ergebnisse sind daher mit erheblichen statistischen Unsicherheiten behaftet. Vereinzelt beobachtete Risikoerhöhungen für eine Parkinsonerkrankung bei Substanzen wie z.B. Trichlorethen sind damit nur begrenzt aussagekräftig.
- Darüber hinaus wurden nur in wenigen Studien Analysen in Abhängigkeit von der Dauer oder Intensität der Exposition durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analysen geben kein einheitliches Bild. Zum Teil haben die Studien eine geringe Größe und damit sind auch diese Ergebnisse mit einer hohen statistischen Unsicherheit behaftet.
- Tierexperimentell existieren lediglich zur Einzelsubstanz Trichlorethen vermehrt Hinweise auf einen Parkinson-auslösenden Schädigungsmechanismus; für weitere Substanzen gibt es bisher nur unzureichende oder völlig fehlende Hinweise bzw. wurde eine Schädigung nicht bestätigt. Vergiftungen mit bestimmten Lösungsmitteln können u.a. Symptome hervorrufen, die typisch für einen Morbus Parkinson sind. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine "echte" Parkinsonerkrankung; erstens ist die Ursache der Symptome in der Gehirnsubstanz eine andere und zweitens bleiben diese nicht dauerhaft bestehen.
Insgesamt bestehen damit zwar Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen einer Exposition mit Lösungsmitteln und dem Auftreten eines Morbus Parkinson. Jedoch sind die Erkenntnisse aus den vorliegenden Studien unzureichend, um eine Berufskrankheit Parkinson durch Lösungsmittel zu begründen; dies betrifft sowohl die Feststellung spezifischer Substanzen als auch die Ableitung der Expositionsdosis. Für die Feststellung gesicherter medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse bleibt daher die weitere medizinische und epidemiologische Forschung abzuwarten.
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