Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2020 beschlossen.
In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 1 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein.
Der bis zum 31. Dezember 2021 vorzulegende Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2020" zeigt als Fortschreibung des Vorjahresberichtes die Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland auf.
Das Berichtsjahr 2020 war von der Corona-Pandemie geprägt. Die Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderten von den Arbeitsschutzakteur*innen wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen. Die einzelnen Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger zur Bewältigung der Pandemie werden im diesjährigen Bericht vorgestellt.
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020.