Die grenzüberschreitende deutsch-französische Ausbildung ermöglicht es Jugendlichen, den praktischen Teil der Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland, den theoretischen Teil in der Berufsschule des Heimatlandes zu absolvieren. Diese besondere Form der Ausbildung ist ein Leuchtturmprojekt der deutsch-französischen Zusammenarbeit, da es zum Zusammenwachsen der Arbeitsmärkte in der Grenzregion beiträgt, den Erwerb einer Doppelkultur ermöglicht und die beruflichen Möglichkeiten der teilnehmenden Jugendlichen stärkt. Sie existiert bereits seit 2013 im Rahmen regionaler Vereinbarungen.
Durch ein Abkommen auf nationaler Ebene zwischen Deutschland und Frankreich wird das Projekt nun auf eine neue Ebene gehoben. So wird für alle Beteiligten langfristig Rechtssicherheit geschaffen und eine Weiterentwicklung und Stärkung des Projekts ermöglicht.
Hier können Sie das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung herunterladen.
Abkommen zur deutsch-französischen Ausbildung
Federführend für das Abkommen waren das französische Arbeitsministerium und auf deutscher Seite das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wurde am 21. Juli in Lauterbourg im Elsass feierlich durch die beiden Außenministerinnen unterzeichnet und wird nach Abschluss der Ratifikationsverfahren in beiden Ländern in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisher für das Projekt vereinbarten Übergangsregelungen fort.
Mit einer zeitgemäßen Ausbildung, gezielten Weiterbildungen und einer modernen Einwanderungspolitik wollen wir die Arbeit als Fachkraft wieder attraktiver machen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen.