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Deutsch-französische Ausbildung wird gestärkt

Berufsschule in Frankreich, Ausbildungsbetrieb in Deutschland – oder umgekehrt: Ein neues Abkommen fördert das Zusammenwachsen der Arbeitsmärkte.

Die grenzüberschreitende deutsch-französische Ausbildung ermöglicht es Jugendlichen, den praktischen Teil der Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland, den theoretischen Teil in der Berufsschule des Heimatlandes zu absolvieren. Diese besondere Form der Ausbildung ist ein Leuchtturmprojekt der deutsch-französischen Zusammenarbeit, da es zum Zusammenwachsen der Arbeitsmärkte in der Grenzregion beiträgt, den Erwerb einer Doppelkultur ermöglicht und die beruflichen Möglichkeiten der teilnehmenden Jugendlichen stärkt. Sie existiert bereits seit 2013 im Rahmen regionaler Vereinbarungen.

Durch ein Abkommen auf nationaler Ebene zwischen Deutschland und Frankreich wird das Projekt nun auf eine neue Ebene gehoben. So wird für alle Beteiligten langfristig Rechtssicherheit geschaffen und eine Weiterentwicklung und Stärkung des Projekts ermöglicht.

Hier können Sie das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung herunterladen.

Federführend für das Abkommen waren das französische Arbeits­ministerium und auf deutscher Seite das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wurde am 21. Juli in Lauterbourg im Elsass feierlich durch die beiden Außen­ministerinnen unterzeichnet und wird nach Abschluss der Ratifikations­verfahren in beiden Ländern in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisher für das Projekt vereinbarten Übergangsregelungen fort.

Mit einer zeit­gemäßen Aus­bildung, gezielten Weiter­bildungen und einer modernen Einwanderungs­politik wollen wir die Arbeit als Fach­kraft wieder attraktiver machen und Unternehmen bei der Fach­kräfte­sicherung unterstützen.

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