Rente

Härtefallfonds: Auszahlung gestartet

Die Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) startet heute mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds. Die ersten Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro werden in den nächsten Tagen an die Berechtigten ausgezahlt.

Die Bundesregierung hatte Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen. Die Stiftung basiert auf dem Konzept, das zuvor in einem intensiven Prozess mit den Ländern erarbeitet worden war. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die Entscheidung über die Anträge und die Auszahlung der Leistung aus der Stiftung Härtefallfonds die Geschäftsstelle "Stiftung Härtefallfonds" mit Sitz in Cottbus errichtet. Die Stiftung richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Die Betroffenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschalen Einmalzahlung von 2.500 Euro, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.

Die Stiftung wird vom Bund getragen. Die Länder hatten die Möglichkeit, der Stiftung Härtefallfonds bis Ende März 2023 beizutreten. Der Stiftung beigetreten sind: Mecklenburg-Vorpommern, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Freistaat Thüringen und die Freie Hansestadt Bremen. Das Land Berlin hat seine Absicht zum Beitritt erklärt. Für Berechtigte, die zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 ihren Wohnsitz in einem dieser Länder hatten, ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich, soweit sich das Land an den Leistungen für die unterschiedlichen Betroffenengruppen beteiligt hat.

Bisher sind knapp 128.000 Anträge bei der Geschäftsstelle eingegangen. Im Einzelnen: Rund 11.000 Fälle entfallen auf Betroffene aus der Ost-West-Rentenüberleitung, knapp 44.000 Fälle auf jüdische Kontingentflüchtlinge und rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds können noch bis zum 31. Januar 2024 bei der Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum; E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de). Die Antragsformulare können dort angefordert oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Stiftung von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach.