Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2009
Artikel
Soziale Entschädigung
Rundschreiben Soziale Entschädigung - IV c 3 - 47111/1
Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2009