Arbeitsförderung

Arbeitsmarktintegration

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen.

In Deutschland lebten 2018 rund 20,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht einem Viertel der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Gleichzeitig verzeichnet Deutschland in den vergangenen Jahren eine wachsende Neuzuwanderung – insbesondere aus den EU-Ländern und den Krisenregionen der Welt. Viele Faktoren führen dazu, dass Menschen mit Migrationsgeschichte etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ihre Integration in Deutschland gelingen kann. Denn Erwerbsarbeit bedeutet nicht nur ein gesichertes Einkommen und wirtschaftliche Eigenständigkeit, sondern auch die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten und deren Nachfahren ist deshalb eine Kernaufgabe der Integrationspolitik der Bundesregierung.

Trotz vieler Verbesserungen in den vergangenen Jahren besteht weiterhin Handlungsbedarf. Denn die Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten liegt noch immer deutlich über dem Niveau der Deutschen. Ursachen hierfür sind häufig Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache und geringere schulische und berufliche Qualifikationen, (noch) nicht anerkannte ausländische Berufsabschlüsse, aber auch Beratungs- und Informationsdefizite in Arbeitsmarktfragen. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen.

Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ"

Als ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument der Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierte und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" (nachfolgend Förderprogramm IQ) etabliert. Dieses Förderprogramm wurde zu einer bundesweiten Struktur mit vier zentralen Aufgabenschwerpunkten ausgebaut:

  1. Bundesweite Struktur von Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
  2. Anpassungsqualifizierungen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beziehungsweise zur bildungsadäquaten Einmündung in den Arbeitsmarkt benötigt werden.
  3. Angebote zur interkulturellen Kompetenzentwicklung der zentralen Arbeitsmarktakteure - Arbeitsverwaltung (Agenturen für Arbeit und Jobcenter), Kommunen und Arbeitgeber, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beispielsweise durch Schulungen und Beratungen.
  4. Regionale Koordinationsstellen Fachkräfteeinwanderung als Anlaufstellen für Arbeitgeber, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, in Fragen der Einwanderung von (potenziellen) Fachkräften aus dem Ausland in enger Kooperation mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Aufgabenschwerpunkte werden durch zwei Förderrichtlinien gesetzt und aus nationalen Mitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

In allen 16 Bundesländern arbeiten Landesnetzwerke mit knapp 400 Teilprojekten auf der Grundlage verbindlicher Verabredungen der arbeitsmarktrelevanten Akteure (Akteure sind insbesondere Landesministerien, Kommunalverwaltungen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Migrantenorganisationen, Kammern, regionale Wirtschaft und Bildungsträger). Die Landesnetzwerke werden von fünf Fachstellen unterstützt, die wissenschaftliche Expertise in den wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Handlungsfeldern bereitstellen (Beratung und Qualifizierung, berufsbezogene Sprachförderung, Migrantenökonomie, Interkulturelle Kompetenzentwicklung/Antidiskriminierung, Einwanderung).

Für nähere Informationen siehe auch:  www.netzwerk-iq.de und www.esf.de.

Gesamtprogramm Sprache (GPS)

Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die meisten Zugewanderten in Deutschland der erste Schritt und die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeit. Mit dem Gesamtprogramm Sprache hat die Bundesregierung deshalb im Inland ein flächendeckend ausgebautes, ausdifferenziertes und zugleich kohärentes Angebot der Deutschsprachförderung geschaffen. Es richtet sich an Neuzugewanderte aus Drittstaaten und der EU ebenso wie an Migrantinnen und Migranten, die bereits länger in Deutschland leben, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Deutsche mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf.

Das Gesamtprogramm Sprache besteht aus einem modularen Angebot für verschiedene Zielgruppen mit dem Basisangebot der bereits 2005 eingeführten Integrationskurse und den darauf aufbauenden Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, die Mitte 2016 in den Strukturen der Regelförderung etabliert wurden. Für die Integrationskurse ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Beide Sprachförderangebote werden vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete (BAMF) administriert.

Das Ziel aller Angebote des Gesamtprogramms ist die bestmögliche Förderung der Teilnahmeberechtigten beim Erlernen der deutschen Sprache. Je nach Vorkenntnissen und individuellem Lernfortschritt ist eine durchgehende Förderung bis C 1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen GER) und künftig auch bis zur kompetenten Sprachbeherrschung möglich, die dem Sprachniveau C 2 des GER entspricht.

IvAF – Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geflüchteten

Im Kontext der "ESF-Integrationsrichtlinie Bund" werden seit 2015 bundesweit 41 Netzwerke im Handlungsschwerpunkts IvAF (Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geflüchtete) gefördert. Auf der individuellen Ebene werden Asylbewerberinnen, Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Geflüchtete mit einem zumindest nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt stufenweise und nachhaltig in Arbeit, Ausbildung oder schulische Bildung integriert. Die teilnehmerbezogenen Maßnahmen sind für die Zielgruppe maßgeschneidert: arbeitsmarktbezogene Beratung unter Berücksichtigung der besonderen Lebenslage der Zielgruppe, Unterstützung beim Zugang zu den Leistungen des regulären Hilfesystems, individuell erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Coaching während der ersten Wochen der Beschäftigung/ Ausbildung etc. Gleichzeitig zielt IvAF darauf ab, den Zugang der Zielgruppe zu Arbeit und Ausbildung strukturell zu verbessern, indem Betriebe, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und weitere relevante Akteure in die Projektarbeit miteinbezogen werden. Die IvAF-Netzwerke bieten u.a. Schulungen zu aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Themen für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter sowie für Betriebe und Berufsschulen an. Die IvAF-Netzwerke werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfond gefördert.

Nähere Informationen zur ESF Integrationsrichtlinie Bund finden Sie unter: www.integrationsrichtlinie.de.