Unter einem Ehrenamt ist in der Regel ein freiwilliges Amt zu verstehen, das nicht auf den Entgelterwerb ausgerichtet ist. Insofern erhalten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, auch keinen Lohn, sondern gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung. Ehrenamtlich Tätige haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
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