Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) wird im Fachjargon auch Tarifpaket genannt. Es beinhaltet in erster Linie das Mindestlohngesetz mit den Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn seit dem 1. Januar 2015. Außerdem enthält es Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen.
Glossareintrag
Arbeitsrecht