Praktika sollen jungen Menschen wie Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Absolventen einer Ausbildung praktische Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln. Sie haben eine Qualifizierungs- und Orientierungsfunktion. Grundsätzlich wird zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterschieden. Pflichtpraktika sind in der Ausbildungs- oder Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben. Das Praktikum ist in den Ausbildungsgang integriert, etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder während der Semesterferien. Freiwillige Praktika werden meist vor oder begleitend zu einer Ausbildung oder einem Studium absolviert.
Freiwillige Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, es sei denn, dass das Praktikum zur beruflichen Orientierung oder ausbildungs-/studienbegleitend geleistet wird und nicht länger als drei Monate dauert.
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