Arbeitsförderung Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Leistungen der Arbeitsförderung Beratung und Vermittlung Förderung der Erwerbstätigkeit Beschäftigungssicherung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Arbeitslosengeld Übersicht: Arbeitslosengeld Anspruchsvoraussetzungen Höhe Anspruchsdauer Bürgergeld Das Bürgergeld im Detail Was ist das Bürgergeld? Das Bürgergeld – Fakten auf einen Blick Beratung und Vermittlung Beschäftigungschancen im SGB II Organisation der Jobcenter Anspruchsvoraussetzungen Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld Bildungspaket Übersicht: Bildungspaket Leistungen Anlaufstellen Aus- und Weiterbildung Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Übersicht: Berufliche Ausbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Jugendberufsagenturen Berufsberatung und Berufsorientierung Jugendgarantie Ausbildungsgarantie Bildungsketten Allianz für Aus- und Weiterbildung Berufliche Weiterbildung Übersicht: Berufliche Weiterbildung Nationale Weiterbildungs­strategie Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsverbünde Zukunftszentren Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Ansprechpartner*innen Fachkräftesicherung Übersicht: Fachkräftesicherung Deutscher Fachkräftepreis Übersicht: Deutscher Fachkräftepreis Unsere Jury Fachkräftekongress Fachkräftestrategie der Bundesregierung Gesetze und Maßnahmen Fachkräftemonitoring Migration und Arbeit Übersicht: Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Übersicht Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Fachkräfte­­einwanderungs­gesetz Anerkennung und Qualifizierung Übersicht Anerkennung Ihrer Qualifikationen Erlangen einer Qualifikation Deutsch lernen für den Beruf Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Orientierung und Vermittlung Übersicht Wer? Was? Wo? Orientierung auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsvermittlung aus dem Ausland Arbeitsvermittlung ins Ausland Flucht und Asyl Übersicht Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ESF-Plus Programm "WIR" Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete Digitalisierung der Arbeitswelt Aktuelles und Übersicht: Digitalisierung der Arbeitswelt Transformation der Arbeitswelt Austausch mit der betrieblichen Praxis Übersicht: Austausch mit der betrieblichen Praxis Initiative Neue Qualität der Arbeit Lern-und Experimentierräume Zukunftszentren Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Rat der Arbeitswelt Arbeitsschutz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Arbeitsschutzausschüsse Gesundheit am Arbeitsplatz Übersicht Präventive Arbeitsmedizin Psychische Gesundheit Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsmedizinische Vorsorge Nationaler Asbestdialog Nichtraucherschutz für Beschäftigte Lastenhandhabung Technischer Arbeitsschutz Übersicht Gefahrstoffe Sicherheit in Arbeitsstätten Lärm- und Vibrationsschutz Arbeitsschutzorganisation Biologische Arbeitsstoffe Arbeitsschutz auf Baustellen Betriebs- und Anlagensicherheit Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Elektromagnetische Felder Produktsicherheit Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Übersicht: Arbeitnehmerrechte Betriebliche Mitbestimmung Kündigungsschutz Jugendarbeitsschutz Datenschutz Arbeitszeitschutz Schutz für Paketboten Mindestlohn Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Mindestlohn-Rechner Mindestlohnkommission Mindestlohn-Glossar Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Leiharbeit / Werkverträge Tarifverträge Übersicht: Tarifverträge Allgemeinverbindliche Tarifverträge Tarifregister Tarifvertragliche Sozialkassen Stärkung der Tarifbindung Übersicht: Stärkung der Tarifbindung Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Teilzeit und flexible Arbeitszeit Entsendung von Arbeitnehmern
Sozialversicherung Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung Künstlersozialversicherung Sozialversicherungswahlen Unfallversicherung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung im Überblick Was sind Arbeitsunfälle? Was sind Berufskrankheiten? Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Fragen und Antworten Rente & Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Rentenpaket II Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Wer ist versichert? Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Übersicht Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Grundrente Leistungen zur Teilhabe Zusätzliche Altersvorsorge Übersicht Betriebliche Altersversorgung Private Altersvorsorge Fragen und Antworten zur Zusätzlichen Altersvorsorge Rentenlexikon Fakten zur Rente Übersicht Alternde Gesellschaft Gesetzliche Rentenversicherung Alterseinkommen und zusätzliche Vorsorge Grundsicherung im Alter Alterssicherung im internationalen Vergleich Dialogprozess "Arbeit & Rente" Sozialhilfe Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Grundsätze der Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Übersicht Rundschreiben zur Grundsicherung Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Soziale Entschädigung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Übersicht Schnelle Hilfen Krankenbehandlung Leistungen zur Teilhabe Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Besondere Leistungen im Einzelfall Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Gesetze und Verordnungen Antragstellung Entschädigte nach dem alten SER Rundschreiben Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Stiftung Anerkennung und Hilfe Übersicht Infos über die Stiftung Aufarbeitung Anerkennung und Erinnerung Weitere Informationen Härtefallfonds Übersicht: Härtefallfonds Leistung der Stiftung und Voraussetzungen Fragen und Antworten Kontakt zur Stiftung Härtefallfonds Über die Stiftung Versorgungsmedizin Übersicht: Versorgungsmedizin Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Teilhabe und Inklusion Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Übersicht Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Leistungen nach dem SGB IX Beratungsleistungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Assistenzhunde Rehabilitation und Teilhabe Übersicht Rehabilitation und Teilhabe Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Persönliches Budget Bundesteilhabegesetz Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Förderprogramm rehapro Bundesinitiative Barrierefreiheit Teilhabeforschung
Europa Aktuelles und Übersicht: Europa Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Übersicht Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Institutionen und Gremien Europäische Säule sozialer Rechte Jugendgarantie Menschen mit Behinderung Arbeiten innerhalb der EU Übersicht Rechtsgrundlagen Arbeitnehmerfreizügigkeit Arbeitnehmerentsendung Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Informationen und Beratung Koordinierung sozialer Rechte Faire Mobilität Freihandelsabkommen Migration aus Drittstaaten Konferenz zur Zukunft Europas Europäische Fonds Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Sozialfonds (ESF) Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Europäischer Hilfsfonds (EHAP) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) International Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Übersicht Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Lieferkettengesetz Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Sozialversicherungsabkommen Internationale Organisationen Übersicht Europarat Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Vereinte Nationen
Wir stellen uns vor Übersicht: Wir stellen uns vor Aufgaben des BMAS Geschäftsbereich des BMAS Informationsstand des BMAS Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Geschichte des BMAS Minister und Hausleitung Beauftragte der Bundesregierung Arbeiten und Ausbildung im BMAS Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Arbeiten im BMAS Ausbildung im BMAS Referendariat und Praktikum Besucherzentrum Veranstaltungen Bürgerbeteiligung Übersicht: Bürgerbeteiligung Dialogtour Hin. Gehört. Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog
Bürgertelefon / Kontakt Übersicht: Bürgertelefon / Kontakt Bürgertelefon Kontaktformular Presse Newsroom Pressekontakt Leitungstermine Pressemitteilungen Meldungen Reden Interviews Zitate Pressefotos Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Gesetze und Verordnungen Publikationen Mediathek Übersicht: Mediathek Videos Bildergalerien Podcasts Übersicht: Podcasts Video-Podcast "Hin.Gehört.Spezial" Podcast - Das Arbeitsgespräch Webdokus Statistiken (Open Data) Digitale Verwaltung Aktuelles und Übersicht: Digitale Verwaltung Das Onlinezugangsgesetz Digitale Angebote für Arbeit und Berufsleben Digitale Angebote für Sozialleistungen Digitale Angebote für Fördermittel Informationen zu Corona Übersicht Fragen und Antworten
Arbeit Arbeitsförderung Arbeitslosengeld Bürgergeld Bildungspaket Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Berufliche Weiterbildung Fachkräftesicherung Deutscher Fachkräftepreis Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Anerkennung und Qualifizierung Orientierung und Vermittlung Flucht und Asyl Digitalisierung der Arbeitswelt Austausch mit der betrieblichen Praxis Arbeitsschutz Gesundheit am Arbeitsplatz Technischer Arbeitsschutz Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Mindestlohn Tarifverträge Stärkung der Tarifbindung Soziales Sozialversicherung Unfallversicherung Rente & Altersvorsorge Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Zusätzliche Altersvorsorge Fakten zur Rente Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Stiftung Anerkennung und Hilfe Härtefallfonds Versorgungsmedizin Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Rehabilitation und Teilhabe Europa und die Welt Europa Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Arbeiten innerhalb der EU Europäische Fonds International Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Internationale Organisationen Ministerium Wir stellen uns vor Arbeiten und Ausbildung im BMAS Bürgerbeteiligung Service Bürgertelefon / Kontakt Presse Newsletter Newsletter Mediathek Podcasts Digitale Verwaltung Informationen zu Corona
Arbeitsrecht

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Tarifnormen können durch eine Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz, durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbindlich angeordnet werden. Daraus folgt, dass auch die nicht an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden sind. Die verschiedenen Arten der verbindlichen Anordnung von Tarifnormen, ihre Wirkung sowie Besonderheiten werden hier erläutert. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlichen Tarifverträge enthält eine nach Branchen geordnete Übersicht der betroffenen Tarifverträge.

Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklären.

Das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die oberste Arbeitsbehörde eines Landes übertragen werden. Die Entscheidung über die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt in diesen Fällen durch das beauftragte Landesministerium. Die Allgemeinverbindlicherklärung kann nur mit einem zustimmenden Beschluss des Tarifausschusses ausgesprochen werden.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet, der Tarifvertrag ist auch für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften oder auf andere Weise tarifgebunden sind.

Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt nur für den bestimmten Tarifvertrag, für den sie ausgesprochen wird und nicht etwa für alle bestehenden Tarifverträge eines Tarifbereichs.

Die Allgemeinverbindlichkeit endet mit dem Ablauf (Kündigung oder Außerkrafttreten) des Tarifvertrags. Ein beendeter allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kann weiterhin Wirkung entfalten, sofern eine Nachwirkung nicht durch den Tarifvertrag selbst oder die Allgemeinverbindlicherklärung ausdrücklich ausgeschlossen wurde: § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes gilt entsprechend auch für die Allgemeinverbindlicherklärung. Danach gelten die Tarifnormen für Arbeitsverhältnisse, die bis zum Ablauf des Tarifvertrags begründet worden sind, auch nach dem Ende des Tarifvertrags weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Eine "andere Abmachung" braucht kein Tarifvertrag zu sein; es kann sich dabei auch um eine Betriebsvereinbarung oder einen Einzelarbeitsvertrag handeln. Die Nachwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung besteht für die nicht tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse auch dann weiter fort, wenn für die durch Mitgliedschaft bei den Tarifvertragsparteien gebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten bereits ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, dieser aber nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.

Rechtsverordnungen nach §§ 7, 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach §§ 7, 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Rechtsnormen eines Tarifvertrags durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats für alle Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrags verbindlich anordnen. Voraussetzung ist auch hier ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien. In bestimmten Fällen ist vor dem Verordnungserlass der Tarifausschuss zu befassen.

Nicht jeder Tarifvertrag und nicht jede Tarifnorm kann auf diese Weise verbindlich gemacht werden. Der Tarifvertrag muss bundesweit gelten. Gegenstand der Verordnung können nur die Arbeitsbedingungen sein, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erstreckt werden dürfen. In der Regel handelt es sich um Mindestentgeltregelungen für eine Branche. Die Mindestentgeltsätze können nach Art der Tätigkeit, Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nach Regionen unterschiedlich geregelt sein. Auch bestimmte Regelungen den Urlaub betreffend können erfasst sein.

Die Rechtsverordnungen werden entsprechend der Laufzeit des Tarifvertrags befristet ausgesprochen. Ihre Wirkung endet für nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse mit dem Ablauf der Rechtsverordnung.

Bei der Rechtsverordnung nach § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, mit der Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche festgelegt werden, werden keine Regelungen eines Tarifvertrags erstreckt. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist der Beschluss der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einberufenen Pflegekommission.

Rechtsverordnung nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Für Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen mit Mitgliedern, die in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind und die sich auf bundesweit tarifliche Mindeststundenentgelte im Bereich der Leiharbeit geeinigt haben, besteht mit § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine eigenständige Regelung. Die Tarifparteien können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorschlagen, diese Lohnuntergrenze in einer Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Bundesrats verbindlich festzuschreiben. Vor dem Verordnungserlass ist der Tarifausschuss zu befassen. Auch diese Verordnung ist in ihrer Geltungsdauer befristet.

Tarifgestützte zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Alle Arbeitgeber, unabhängig von ihrem Sitz im Inland oder im Ausland, müssen ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen gewähren, die in Deutschland allgemein durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt sind. Hierzu gehören auch die in den Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbindlich festgelegten tariflichen Mindestarbeitsbedingungen.

Auch bestimmte Arbeitsbedingungen, die in nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen enthalten sind, sind nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland für ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend einzuhalten. Hierbei handelt es sich um Regelungen über Mindestentgelte, bestimmte Entlohnungsbestandteile, Überstundenzuschläge, Urlaubsansprüche, Urlaubskassenverfahren, Anforderungen an Unterkünfte, Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, Arbeitsschutzvorschriften, Nichtdiskriminierungsbestimmungen sowie Zulagen oder Kostenerstattungen zur Deckung der Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge müssen bundesweit gelten bzw. zusammengefasst räumlich das gesamte Bundesgebiet abdecken.

Zusätzlich sind die weiteren in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthaltenen Arbeitsbedingungen einzuhalten, wenn die Beschäftigung der von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über zwölf bzw. 18 Monate in Deutschland hinausgeht. Ausgenommen sind lediglich die Verfahrens- und Formvorschriften und Bedingungen, die den Abschluss oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen, einschließlich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote sowie die Vorschriften über die betriebliche Altersversorgung. Maßgebend sind die Arbeitsbedingungen, die am Beschäftigungsort gelten. Auf eine bundesweite Geltung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags kommt es damit nicht an.

In Deutschland sind die Zollbehörden für die Überwachung der Einhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zuständig. Über die von Arbeitgebern mit Sitz im In- und Ausland in Deutschland einzuhaltenden Arbeitsbedingungen informiert die nationale Internetseite zum Thema Entsendung der Zollverwaltung. Die dort eingestellten allgemeinverbindlichen Tarifverträge umfassen nur die Tarifverträge, die auch Arbeitsbedingungen enthalten, die von ausländischen Arbeitgebern bei Beschäftigung in Deutschland einzuhalten sind. Allgemeinverbindliche Tarifverträge mit Regelungen, die nicht vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst sind (z. B. betriebliche Altersversorgung) oder für Personenkreise, die keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sind (z. B. Auszubildende), werden dort nicht vorgehalten. Diese Tarifverträge sind in dem Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalten.

Tarifvertragliche Sozialkassen

Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien. Auf der Grundlage von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen verpflichtet, an den Sozialkassenverfahren ihrer Branche teilzunehmen. Die Arbeitgeber sowie die Beschäftigten in diesen Branchen erhalten die nach den Sozialkassentarifverträgen vorgesehenen Leistungen; die Arbeitgeber haben außerdem die festgesetzten Beiträge abzuführen. § 5 Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes sieht für die Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge erleichterte Voraussetzungen vor, um die Funktionsfähigkeit der Sozialkassenverfahren und insbesondere die Leistungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel durch eine schwankende Tarifbindung in der Branche nicht zu gefährden.

Sozialkassenverfahrensicherungsgesetze

Das Bundesarbeitsgericht hat in den Jahren 2016 und 2017 die Unwirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen von Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes festgestellt, u.a. deshalb, weil eine zustimmende Befassung der Leitung des jeweils zuständigen Ministeriums nach Aktenlage nicht erfolgt ist. Mit Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1210) wurden die allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in den fraglichen Zeiträumen zugrunde lagen, beginnend mit dem 1. Januar 2006 kraft Gesetzes mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet. Mit dem Zweiten Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG2) vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3356) wurde eine entsprechende Regelung für weitere, von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts betroffene Sozialkassentarifverträge in anderen Branchen getroffen. Die Gesetze sind zum Teil noch heute eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren. Die in dem Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge enthaltenen Tarifverträge, die Gegenstand der Sozialkassenverfahrensicherungsgesetze sind, sind dort entsprechend gekennzeichnet.