Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?
Ab 55 Jahre oder älter, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit?
Nein, das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sieht keinen rechtlichen Anspruch vor. Die Vereinbarung wird auf freiwilliger Basis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getroffen. Häufig ist die Altersteilzeit allerdings in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt.
Kann ich auch als Teilzeitbeschäftigte/r in Altersteilzeit gehen?
Ja, auch als Teilzeitbeschäftigte/r können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren.
Welche Altersteilzeit-Modelle gibt es?
In der Regel wird entweder das Gleichverteilungsmodell – Sie arbeiten über die gesamte Dauer halb so viel wie vorher – oder das Blockmodell – Sie arbeiten in der ersten Hälfte so viel wie bisher und in der zweiten Hälfte gar nicht mehr – angewendet.
Wie kann ich meine Altersteilzeit planen?
Die folgenden 3 Schritte helfen Ihnen, Ihre Altersteilzeit zu organisieren:
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Informieren und berechnen
Bei der deutschen Rentenversicherung können Sie sich ausführlich zur Altersteilzeit beraten lassen. Auskünfte erhalten sie auch unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800.Überlegen Sie, ob sich die Altersteilzeit für Sie lohnt und mit welchen finanziellen Einbußen Sie rechnen müssen. Eine erste Orientierung kann Ihnen der Teilzeitrechner des BMAS geben.
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Mit dem Arbeitgeber reden
Klären Sie vorab, ob es bereits Regelungen zur Altersteilzeit in Ihrer Arbeitsstelle gibt, zum Beispiel aufgrund einer Betriebsvereinbarung. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Zeitmodelle und die Höhe der Aufstockungsleistungen und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge. -
Vertrag abschließen
Wenn alles geklärt ist, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Vereinbarung abschließen. Dieser meldet dann die Umstellung bei der Rentenversicherung.
Wie lange kann die Altersteilzeit dauern?
Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit. Den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings nur maximal sechs Jahre zahlen.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meinen Rentenanspruch aus?
Durch das herabgesetzte Gehalt müssen Sie mit Renteneinbußen rechnen. Da der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, mindestens 80 Prozent der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung auch in der Altersteilzeit zu zahlen, fallen die Einbußen jedoch relativ gering aus.
Wieviel verdiene ich während der Altersteilzeit?
Während der Altersteilzeit wird das ursprüngliche Gehalt halbiert. Hinzu kommt der Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des reduzierten Gehalts sowie Beiträge zur Rentenversicherung durch den Arbeitgeber. Aufstockungsbetrag und Rentenbeiträge können aufgrund arbeitsrechtlicher Vereinbarungen oder Verträge (z.B. Tarifvertrag) auch höher ausfallen.