Arbeitsrecht

Rund um das Gesetz zur Teilzeit

Hier bieten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Regelung der Teilzeitarbeit.

Durch die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und den fortschreitenden Einsatz neuer Technologien ergeben sich neue Anforderungen in der Gesellschaft. Auch unsere Arbeitswelt ist im Wandel. Es entstehen nicht nur neue Berufe, gefragt sind auch intelligente Arbeitszeitmodelle, mit denen eine moderne Balance zwischen sozialen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Notwendigkeiten geschaffen werden kann.

Eine Möglichkeit, sich an die veränderten Bedingungen anzupassen, ist Teilzeitarbeit in ihren vielfältigen Ausgestaltungsformen.

Für Arbeitgeber ist Teilzeitarbeit ein Mittel, schnell auf unterschiedliche Arbeitsaufkommen zu reagieren. Mit diesen Schwankungen richtig umzugehen, wird immer häufiger zu einer wettbewerbsentscheidenden Frage. Aber Teilzeitarbeit bietet nicht nur Arbeitgebern Vorteile. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich mehr Zeit um Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können. Auch andere Motive wie z.B. der Wunsch nach Aus- und Fortbildung, die Wahrnehmung eines Ehrenamtes, die Möglichkeit Belastungen und Stress abzubauen oder der gleitende Übergang in den Ruhestand spielen eine Rolle.

Der Arbeitgeber, der auf die Wünsche und Bedürfnisse seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeht, hat nicht nur zufriedenere Mitarbeiter, sondern profitiert auch von deren höheren Motivation bei der Aufgabenerfüllung. Eine bessere Motivation führt zu mehr Produktivität und Arbeitsqualität, die letztlich dem Unternehmen zugute kommt.

Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (somit auch für Mini-Jobber) gilt, hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Teilzeitarbeit festgelegt.

Neben dem Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit ist ab 1. Januar 2019 auch ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert. Mit dieser Brückenteilzeit wird für die anspruchsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht, nur zeitlich begrenzt ihre Arbeit zu verringern, und nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Umfassende Informationen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz bieten folgende Links: