Druckgeräte und die aus mehreren Druckgeräten zusammengefügten Baugruppen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst Druckgeräte und Baugruppen, die zur Verwendung mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar ausgelegt sind. Solche Geräte findet man in der Industrie in vielfältigen Einsatzbereichen. Beispiele für solche industriell verwendeten Druckgeräte sind Dampfkessel, Rührbehälter, Kompressoren, Feuerlöscher und Mess- und Regeleinrichtungen. Die Richtlinie sieht u.a. auch die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Am 27.06.2014 ist die Neufassung der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie ist am 19.07.2016 in Kraft getreten und mit der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in nationales deutsches Recht umgesetzt.