Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen ATEX -Richtlinie 2014/34/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für Geräte, sofern sie eine eigene potentielle Zündquelle aufweisen, für autonome Schutzsysteme sowie für Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden sollen. Außerdem gilt sie für Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die zwar außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind.
Die ATEX-Richtlinie ist mit dem Produktsicherheitsgesetz sowie der Elften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.