Das Bürgergeld hat zum Ziel, erwerbsfähige Leistungsberechtigte wieder in Arbeit zu bringen.
Um dieses Ziel zu unterstützen, stehen mit dem Bürgergeld eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten, sogenannten Eingliederungsleistungen, zur Verfügung. Das sind unter anderem:
- Allgemeine Leistungen zur Arbeitsvermittlung (Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung),
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- die Förderung der beruflichen Weiterbildung einschließlich des Nachholens des Hauptschulabschlusses,
- Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschuss),
- Förderung der beruflichen Weiterbildung ergänzt mit Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie,
- Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung,
- kommunale Eingliederungsleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Sucht- und Schuldnerberatung),
- finanzielle Unterstützung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, um dabei mögliche Hindernisse zu überwinden (Einstiegsgeld),
- Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen,
- Arbeitsgelegenheiten (sogenannte "Ein-Euro-Jobs"),
- Zuschüsse an Arbeitgeber bei Einstellung von seit mindestens zwei Jahren arbeitslosen Leistungsberechtigten (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen),
- Sozialer Arbeitsmarkt (Teilhabe am Arbeitsmarkt).