Die Eingliederung junger Menschen in Ausbildung und Arbeit ist von besonderer Bedeutung. Auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gilt, dass bei der Beantragung von Bürgergeld unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden sollen. Wenn ein Berufsabschluss fehlt, kann eine Ausbildung der richtige nächste Schritt sein. Jeder junge Mensch hat eine persönliche Ansprechperson. Wichtig ist eine intensive Unterstützung des jungen Menschen bei der Eingliederung in Arbeit bzw. Ausbildung. So kann die persönliche Ansprechpartnerin oder der persönliche Ansprechpartner bei der Bewältigung von persönlichen Problemen helfen, gemeinsam mit dem jungen Menschen individuelle Eingliederungsstrategien entwickeln und diesen Prozess auch intensiv und ziel- orientiert begleiten. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam das Eingliederungsziel festgelegt. Es orientiert sich an den Stärken und Potenzialen sowie an den Interessen des jungen Menschen und an den Bedingungen und Möglichkeiten des Ausbildungs- und Arbeitsmarkts.
Grundsätzlich sind junge Menschen ohne Berufsabschluss vorrangig in Ausbildung zu vermitteln. Eine betriebliche Berufsausbildung kann bei Vorliegen einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung durch Ausbildungsförderinstrumente wie z. B. die Assistierte Ausbildung unterstützt werden. Gefördert werden können auch Einstiegsqualifizierungen, außerbetriebliche Berufsausbildungen oder – gefördert durch den Träger der Arbeitsförderung – berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, einschließlich des Rechtsanspruchs auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses. Junge Menschen mit Migrationshintergrund können zusätzlich mit den Angeboten zur Sprachförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gefördert werden. Selbstverständlich stehen auch alle übrigen Eingliederungsleistungen des Bürgergeldes für junge Menschen zur Verfügung. Mit dem Vermittlungsbudget kann z. B. die Anbahnung oder Aufnahme einer Berufsausbildung gefördert werden. Nicht bei allen jungen Menschen ist sofort eine Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme möglich. Gegebenenfalls stehen zunächst andere Handlungsbedarfe im Vordergrund, zum Beispiel die Sicherstellung der Kinderbetreuung für Alleinerziehende. Bei komplexen persönlichen und sozialen Problemen kann die Betreuung durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager erfolgen (siehe "Fallmanagement"). Für junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Regelangeboten der Sozialleistungssysteme nicht (mehr) erreicht werden, können niedrigschwellige, insbesondere psychosoziale oder aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebote erbracht werden. Die einzelnen Eingliederungsschritte werden mit dem jungen Menschen genau besprochen. Abschließend werden sie in dem Kooperationsplan festgeschrieben. Lehnt ein junger Mensch ohne wichtigen Grund die Angebote ab, wird das Bürgergeld gemindert (siehe "Leistungsminderungen"). Um zu vermeiden, dass jüngere Leistungsberechtigte durch eine Minderung den Kontakt zum Jobcenter verlieren, soll das Jobcenter innerhalb von vier Wochen nach einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot unterbreiten, in dem der gemeinsame Integrationsweg überprüft wird.
Um eine bestmöglich abgestimmte Unterstützung zu gewährleisten, arbeiten viele Jobcenter in rechtskreisübergreifenden Kooperationsmodellen mit Agenturen für Arbeit und Jugendämtern zusammen. Diese Kooperationsbündnisse – vielerorts als Jugendberufsagenturen bezeichnet – ermöglichen eine passgenaue Begleitung am Übergang von der Schule in den Beruf.