Die Europäische Arbeitsbehörde (englisch: European Labour Authority, kurz ELA) wurde am 31. Juli 2019 gegründet und soll dazu beitragen, Fairness und das gegenseitige Vertrauen im europäischen Binnenmarkt zu fördern. Die EU-Agentur soll sicherstellen, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchgesetzt werden.
Zu diesem Zweck unterstützt die Behörde die Mitgliedstaaten vor allem in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität: Sowohl im Bereich der Regeln über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen als auch bei der Entsendung von Arbeitnehmer*innen und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus soll die ELA die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit verbessern.
Die Behörde hat insbesondere die folgenden Ziele:
- Sie erleichtert den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten bei der unionsweiten Arbeitskräftemobilität und unterstützt die nationalen Behörden dabei, ihr Informationsangebot für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu verbessern;
- sie erleichtert und stärkt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts; dazu gehören auch die Erleichterung gemeinsamer Kontrollen und die Bekämpfung von Schwarzarbeit;
- sie vermittelt bei grenzübergreifenden Problemen und trägt zur Herbeiführung von Lösungen bei.
Die Bundesregierung unterstützt die ELA in ihrem Anliegen einer engen Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Mobilität von Arbeitnehmer*innen. Sie teilt das Ziel, dass die europäischen Vorschriften in der Praxis besser eingehalten werden müssen als bisher. Deutschland arbeitet daher gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten im Verwaltungsrat der Behörde und in zahlreichen der ELA unterstehenden Arbeitsgruppen an diesen Zielen.