Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in dem wichtigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie verbessert werden. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei herzustellen bzw. zu erbringen. Darunter fallen unter anderem Mobiltelefone, Computer und Geldautomaten, aber auch Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen.
Hier finden Sie die häufigen Fragen und Antworten rund um das BFSG.
FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Unternehmen die Möglichkeit geben, sich über Praxisbeispiele zu informieren und Ansprechpersonen kennenzulernen, die sie zukünftig beraten können. Wir laden Sie herzlich dazu ein, teilzunehmen.
Leiten Sie diese Einladung gerne an weitere interessierte Unternehmen oder Verteilerkreise weiter.
Ablauf
- Begrüßung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Einführung ins Thema und kurze Vorstellung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Wo und wie kann die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterstützen? Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Welche Ergebnisse können in einem Schlichtungsverfahren erzielt werden? Schlichtungsstelle