Das Bundeskabinett hat das Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro beschlossen. Hier finden Sie Erläuterungen zu Maßnahmen, die durch das BMAS umgesetzt werden.
Schutzschirm für Ausbildungsplätze
Mit einem Bundesprogramm sollen kleine und mittlere Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation dazu motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Jungen Menschen werden die Fortführung und der erfolgreiche Abschluss iher Ausbildung ermöglicht. Im Einzelnen:
- Zuschuss für Arbeitgeber: Kleine und mittlere Unternehmen, die die betriebliche Ausbildung bereits beschäftigter Auszubildender trotz der wirtschaftlichen Corona-Belastungen weiter fortsetzen und weder Azubis noch Ausbildungspersonal in Kurzarbeit schicken, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
- Prämie: Wenn Unternehmen ihr Ausbildungsangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, bekommen sie für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
- Verbund- und Auftragsausbildung: Wenn die Ausbildung im Betrieb temporär nicht weitergeführt werden kann, weil der Betrieb pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, kann eine Verbund- und Auftragsausbildung in Betracht kommen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen oder überbetriebliche Berufsbildungsstätten, die Auszubildende für einen gewissen Zeitraum im eigenen Betrieb weiter ausbilden.
- Eine Übernahmeprämie gibt es für Betriebe, die Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs die Ausbildung nicht fortsetzen können.
Die Eckpunkte für die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen wurden am 24. Juni 2020 im Bundeskabinett beschlossen.
Kurzarbeit
- Im September soll eine verlässliche Regelung dafür vorliegen, wie es mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem neuen Jahr weitergeht.
Grundsicherung
- Wem derzeit das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, der soll nicht befürchten, mittellos dazustehen, während die Wirtschaft allmählich wieder Fahrt aufnimmt. Daher wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (SGB II, Drittes und Viertes Kapitel SGB XII, BVG) bis 30. September 2020 verlängert.
Erhöhung des Bundeszuschusses an den Kosten der Unterkunft
- Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende tragen die Kommunen. Besonders dort, wo die Arbeitslosigkeit hoch ist und die Einkommen niedrig sind, bedeutet dies hohe Kosten für die Kommunen. Bislang hat sich der Bund an den Kosten der Unterkunft mit bis zu 49 Prozent beteiligt. In Zukunft wird er dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Dies entspricht 3,4 Milliarden Euro pro Jahr und hilft insbesondere Kommunen, die hohe Sozialausgaben haben, wie u.a. den Stadtstaaten und Regionen im Strukturwandel. Die Kommunen sollen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein, da sie die Bedingungen vor Ort besser kennen.
Künstliche Intelligenz (KI)
- Sie wird an der Produktinnovation und damit am wirtschaftlichen Wachstum in nahezu allen Bereichen in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Deshalb werden wir die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von 3 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöhen. Aus diesen Mitteln sollen neben der Aufstockung bestehender Programme insbesondere zusätzliche "Supercomputer" in Deutschland angeschafft werden, um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden sowie die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools – gegebenenfalls in Echtzeit – für KI-Anwendungen ermöglicht werden. Die Kompetenzzentren für KI-Forschung werden wir langfristig stärken und eng mit der regionalen Wirtschaft in Anwendungshubs verzahnen. In zukunftsweisenden Anwendungsfeldern werden wir, ausgehend von exzellenten Forschungs- und Transferstrukturen, KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft aufbauen. Damit legen wir die Basis für ein europäisches KI-Netzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI "Made in Europe". Durch exzellente Forschung und Lehre, attraktive Rahmenbedingungen und modernste KI- und Rechner-Infrastruktur wollen wir die Attraktivität für Spitzenforscher und Nachwuchstalente so verbessern, dass die Bedingungen am KI-Standort Deutschland im internationalen Vergleich zu den weltweit besten zählen.
Grundsicherung/Kinderbonus
- Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht als Einkommen bei Sozialleistungen wie der Grundsicherung berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen
- Gezielte Überbrückungshilfen werden dort bereitgestellt, wo sie am meisten gebraucht werden: zum Beispiel in Inklusionsbetrieben, wo in etwa jede und jeder zweite Beschäftigte schwerbehindert ist, und in Sozialkaufhäusern, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier
- Da soziale Unternehmen und Einrichtungen kaum Rücklagen haben und keine Gewinne erwirtschaften, blieb ihnen der Zugang zu Krediten bislang häufig verwehrt. Mit einem neuen Kredit-Sonderprogramm über die KfW stellt die Bundesregierung sicher, dass die Länder für Programme zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen eine Haftungsbefreiung bis zu 100 Prozent stemmen können: Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko zu 80 Prozent und stellt hierfür bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung.
Außerdem wurde die bestehende Deckelung des KfW-Programms "Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" aufgehoben, damit auch größere gemeinnützige Organisationen in der jetzigen Lage über die KfW schnelle Kredite zu günstigen Konditionen bekommen können. - Für Soziale Dienste wird außerdem ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern. Die gemeinnützigen Träger können so ihre Fahrzeugflotten modernisieren. Federführend zuständig für dieses Programm sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.
- Um Klimaanpassungsmaßnahmen speziell in sozialen Einrichtungen zu fördern, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zudem das neue Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" aufgelegt. Das Programm läuft bis Ende des Jahres 2023. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.