Soziale Sicherung

Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

8. SGB IV-ÄndG

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung, die regelmäßig der Anpassung bedürfen. Mit dem 8. Änderungsgesetz soll unter anderem das Melde- und Beitragsrecht zukunftsgerichtet und zeitgemäß verbessert und weiter aktualisiert werden.

Umsetzungsstand

Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

Anpassung gesetzlicher Verfahren

Auf Grund des technischen Fortschritts und der ständigen Fortentwicklung der digitalen Verfahren im Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung sowie den Trägern untereinander bedarf es der Anpassung bestehender gesetzlicher Verfahren.

Darüber hinaus sollen noch weitere Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung in die digitale Datenübermittlung einbezogen werden, bei denen derzeit noch ein Austausch per Brief oder Fax erfolgt.

Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Ein wichtiger Baustein des Gesetzes für die Bürgerinnen und Bürger ist die grundlegende Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023.

  • Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird die volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen.
  • Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Dies ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen und baut für diese eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Anpassung der Vermögensrechts

Das Vermögensrecht der Sozialversicherung wird an ein verändertes Umfeld angepasst, das neue Anforderungen an das Anlage- und Risikomanagement stellt. Zum Vermögen gehören Rücklagen, Betriebsmittel und das Verwaltungsvermögen.

Die geplanten Änderungen erleichtern es den Versicherungsträgern, ihre finanziellen Mittel auch künftig sicher, liquide und mit einem angemessenen Ertrag anzulegen.

Weitere Maßnahmen

  • Im Künstlersozialversicherungsgesetz werden vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten der Versicherten bei einer weiteren nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeit im Anschluss an die auslaufende Corona-Sonderregelung dauerhaft erweitert.
  • In Anlehnung an die bereits bestehende Regelung bei einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung soll zukünftig das Kriterium der "wirtschaftlichen Haupttätigkeit" maßgeblich dafür sein, über welche Tätigkeit die Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung stattfindet.
  • Darüber hinaus wird z.B. der Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt.

Dokumentation

28.12.2022: Gesetz

31.08.2022: Regierungsentwurf

22.05.2022: Referentenenwurf

Stellungnahmen

Hinweis: Die Stellungnahmen sind nur teilweise barrierefrei.