Die Elfte Malerarbeitsbedingungenverordnung setzt Mindeststundenentgelte für die gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk fest.
Das Mindeststundenentgelt beträgt ab dem 1. Mai 2023 für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 12,50 Euro brutto und für gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellinnen und Gesellen) 14,50 Euro brutto. Zum 1. April 2024 steigt das Mindeststundenentgelt für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 13,00 Euro brutto und für gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellinnen und Gesellen) auf 15,00 Euro brutto.
Diese Mindeststundenentgelte gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.