Das in New York am 10. Dezember 2008 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte soll innerstaatlich in Kraft gesetzt werden. Das Fakultativprotokoll erweitert die Kompetenzen des Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen um Kontrollmechanismen. Inhaltlich erkennt die Bundesrepublik Deutschland damit die Zuständigkeit des Ausschusses an, von Einzelpersonen oder Personengruppen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereichte Beschwerden nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges entgegen zu nehmen, zu prüfen und (rechtlich nicht-verbindliche) Empfehlungen anzunehmen.
Der Gesetzentwurf schließt eine Lücke bei den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und kommt einem Auftrag aus dem Koalitionsvertag nach. Die Regierungsparteien einigten sich dort darauf, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Damit stärkt die Bundesregierung die weltweite Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und macht zugleich deutlich, dass sie auch bereit ist, sich an den vereinbarten Maßstäben messen zu lassen.