Das ILO-Übereinkommen Nr. 184 ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft festlegt. Es stärkt ihre Rechte in Bezug auf die Sicherheit, den Gesundheits- und Arbeitsschutz weltweit; es fordert ein sicheres Arbeitsumfeld, Sozialeinrichtungen und Unterkünfte, Schutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und regelt die Gleichbehandlung von Zeit- und Saisonarbeitskräften. Durch die Ratifikation fördert Deutschland die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der ILO – ein weiterer Schritt zu menschenwürdiger Arbeit weltweit.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Nach der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation tritt das ILO-Übereinkommen Nr. 184 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft am 12. Juni 2025 für Deutschland in Kraft.
Abschluss des Gesetzes
Am 23. Februar 2024 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der ILO erfolgte am 12. Juni 2024. Das Übereinkommen tritt ein Jahr nach Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde in Kraft.
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
- BDA [PDF, 193KB]
- 09.06.2023: DGB [PDF, 139KB]