Gesetz
Arbeitsschutz
Kinderarbeitsschutzverordnung
Die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung, KindArbSchV) konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder ab 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten.