Mit dieser Verordnung wird die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV), die einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld ermöglicht, bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die weitere Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten ist mit großen Unwägbarkeiten (COVID-19-Pandemie, Gasversorgung) verbunden. Die Unternehmen benötigen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit, um Entlassungen möglichst vermeiden zu können.