Das Mindestlohngesetz ist Bestandteil eines Maßnahmenbündels, das mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11. August 2014 in Kraft getreten ist. Dieses Artikelgesetz beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, kurz Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt.
Mit dem MiLoG wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und damit eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf, eingeführt. Das Mindestlohngesetz regelt, für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird.