Seit November 2019 gilt in Deutschland das Paketboten-Schutz-Gesetz. Damit wurde die Nachunternehmerhaftung für die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche ausgeweitet.
Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel hat auch die Kurier-, Express und Paketbranche an Bedeutung gewonnen. Aus Kapazitätsgründen sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzarbeit und zu Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten.
Das Prinzip der Nachunternehmerhaftung
Die Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) in der Paketbranche stellt sicher: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, steht der Hauptunternehmer ein.
Damit werden nicht nur die Beschäftigten vor Benachteiligungen geschützt, sondern auch die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Denn Paketdienstleister werden dazu angehalten, ihre Subunternehmer sorgfältiger auszuwählen. Ein Generalunternehmer kann sich nur dann von der eigenen Haftung befreien, wenn der Subunternehmer einen Nachweis für seine Zuverlässigkeit (sog. Präqualifikation) oder über die regelmäßige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vorweisen kann.
Infografik: „Das Paketboten-Schutz-Gesetz“
Das Gesetz wirkt
Die Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes hat gezeigt: das Gesetz wirkt. Seit 2019 ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche gestiegen. Viele Subunternehmer bemühen sich um eine Präqualifikation und achten auf die korrekte Zahlung ihrer Beiträge. So hilft das Gesetz, die Bedingungen für Paketboten auf der „letzte Meile“ zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen und Antworten auf einen Blick.