Zum 1. November 2024 tritt die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft.. Die Verordnung sieht folgende Mindeststundenentgelte vor:
- ab Inkrafttreten der Verordnung, 1. November 2024, bis zum 28. Februar 2025: 14 Euro / brutto die Stunde
- vom 1. März 2025 bis zum 30. September 2025: 14,53 Euro / brutto die Stunde
Diese Mindeststundenentgelte gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung gilt bis zum 30. September 2025.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist zum 1. November 2024 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Referentenentwurf