Die "Westbalkanregelung" wird verlängert. Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien dürfen weiter unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen (sogenannte Westbalkanregelung). Die Regelung hat sich seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 zu einem intensiv genutzten Weg der legalen Arbeitsmigration entwickelt. Auch die Ergebnisse einer Evaluierung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind positiv. 58 Prozent der Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten sind als Fachkräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder Expertinnen und Experten beschäftigt.
Mit der Änderungsverordnung wird die bis zum 31. Dezember 2020 befristete "Westbalkanregelung" (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung) um drei Jahre verlängert und mit einem jährlichen Kontingent ausgestaltet.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft für die Erteilung ihrer Zustimmung weiterhin, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und ob die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen von inländischen Arbeitskräften sind. Diese Instrumente dienen der Steuerung des Kontingents und dem Schutz inländischer Arbeitskräfte.
Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 zugestimmt. Am 5. November 2020 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelung tritt damit am 1. Januar 2021 in Kraft.