Durch die künftig erfolgende monatliche Zahlung eines Sofortzuschlages werden die Chancen von Kindern zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung und am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bereits vor Einführung der Kindergrundsicherung verbessert und Armut vermieden. Er wird für Kinder im Mindestsicherungsbezug gezahlt.
Mit der Gewährung einer erneuten Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme für den Monat Juli 2022 wird diesen ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum eröffnet. Etwaige im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben können so finanziert werden.