Das Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) regelt eine besondere Verantwortung zur Sicherstellung des Bestandes der Leistungsträger für die sozialen Dienstleister.
Viele soziale Dienstleister und Einrichtungen konnten ihre wichtige Arbeit während der Corona-Pandemie nicht dort leisten, wo sie es sonst tun. Betroffen war das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, deren Betrieb eingeschränkt wurde, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Arbeitsförderung und Anbieter von Sprachkursen.
Es sollte gesetzlich gewährleistet werden, dass die Leistungsträger, die die sozialen Dienstleister und Einrichtungen mit ihren damals nicht leistbaren Arbeiten beauftragen, den Bestand der sozialen Dienstleister und Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in diesem Zeitraum sichern.