Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschläge.
Verordnung
Sozialversicherung
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV)
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
29.11.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht
Dokumentation
29.11.2019: Verordnung