Das Gesetz stellt sicher, dass Menschen die sich im Vereinigten Königreich aufhalten, aber Leistungen der deutschen Sozialversicherung beziehen, diese auch dann übergangsweise weiter erhalten, wenn kein Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zustande kommt. Mit inbegriffen ist auch die Beamten- und Soldatenversorgung. Übergangsregelungen werden zudem auch für das BAföG getroffen, sodass eine Ausbildung oder ein Studium nicht deshalb abgebrochen werden muss, weil die Fördermöglichkeiten durch den Austritt Großbritanniens aus der EU wegfallen. Zuletzt sieht das Gesetz vor, dass es bei einer Einbürgerung von deutscher Seite aus möglich sein soll, beide Nationalitäten beizubehalten. Dabei ist egal, ob die Einbürgerung eine/r Deutsche/n in Großbritannien erfolgt oder andersherum ein/e Bürger/in Großbritanniens einen deutschen Pass beantragt.
Gesetz
Europa
Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
11.04.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
12.12.2018
Referentenentwurf
29.10.2018
Dokumentation
11.04.2019: Gesetz
12.12.2018: Regierungsentwurf
29.10.2018: Referentenentwurf
Stellungnahmen
- 14.11.2018: Stellungnahme des Deutschen Vereins [PDF, 4MB]
- 14.11.2018: Stellungnahme der DRV Bund [PDF, 343KB]
- 15.11.2018: Stellungnahme der BA [PDF, 356KB]
- 15.11.2018: Stellungnahme des DGB [PDF, 383KB]
- 15.11.2018: Stellungnahme der DGUV [PDF, 2MB]
- 16.11.2018: Stellungnahme der BDA [PDF, 166KB]
- 16.11.2018: Stellungnahme des British in Germany e.V. [PDF, 89KB]
- 16.11.2018: Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes [PDF, 73KB]
- 19.11.2018: Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes [PDF, 164KB]