Die Verordnung regelt einen verbindlichen Mindestlohn für Dienstleistungen in der Aus- und Weiterbildung. Die Höhe des Mindestlohns ergibt sich dabei aus der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Es sind wieder zwei Qualifikationsgruppen vorgesehen. Das Mindestentgelt brutto für das Jahr 2023 beträgt mindestens 17,87 Euro (Gruppe 1) beziehungsweise 18,41 Euro (Gruppe 2) je Zeitstunde und steigt jährlich an. Bis zum Jahr 2026 soll das Mindestentgelt auf brutto 20,24 Euro (Gruppe 1) bzw. 20,86 Euro (Gruppe 2) je Zeitstunde steigen. Die Verordnung gilt bis 31. Dezember 2026. Dann müssen gegebenenfalls neue Mindestlöhne festgelegt werden.
Verordnung
Arbeitsförderung
Vergabemindestentgeltverordnung 2023
VergMindV 2023
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
30.01.2023
Referentenentwurf
12.12.2022