Verordnung
Sozialversicherung
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten enthält nähere Bestimmungen über die Abgrenzung des Personenkreises der Leistungsberechtigten.