Arbeitsrecht
Drittelbeteiligungsgesetz - Wahlordnung
Die Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz, WODrittelbG) regelt im Wesentlichen die Durchführung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sowie deren Abberufung.