Zum 1. März 2024 ist die Zwölfte Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk in Kraft getreten. Diese folgt auf die Elfte Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk. Die Verordnung setzt Mindeststundenentgelte für die gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk fest. Der Tarifvertrag sieht in seinem § 2 folgende Mindeststundenlöhne sowohl für ungelernte als auch für gelernte gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor:
Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer / Mindestlohn 1
- Ab 1. Januar 2024 13,90 € je Zeitstunde,
- Ab 1. Januar 2025 14,35 € je Zeitstunde.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellinnen und Gesellen) / Mindestlohn 2
- Ab 1. Januar 2024 15,60 € je Zeitstunde,
- Ab 1. Januar 2025 16,00 € je Zeitstunde.