Die Bundesregierung hat am 17. August 2016 eine Artikelverordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und weiterer Arbeitsschutzverordnungen beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich im Dezember 2016 zu rechnen.
Die Verordnung besteht aus 3 Artikeln. Mit Artikel 1 erfolgt eine Änderung der Arbeitsschutzregelungen der Gefahrstoffverordnung. Diese Änderungen sind erforderlich, da die Richtlinie 2014/27/EG sowohl die Gefahrstoff-Richtlinie 98/24/EG als auch die Krebs-Richtlinie 2004/37/EG an das geänderte EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen angepasst hat. Artikel 1 der beschlossenen Verordnung dient der Umsetzung dieser Richtlinie. Gleichzeitig wird der Bereich des Inverkehrbringens in der GefStoffV kompatibel zur CLP-Verordnung sowie zur EU-Biozid-Verordnung gestaltet.
Artikel 2 nimmt Änderungen in der 2015 neu gefassten Betriebssicherheitsverordnung vor. Dies betrifft im Verordnungsverfahren neu aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, erleichtern jedoch das Vollzugshandeln und die Anwendung in der Praxis.
Artikel 3 enthält Folgeänderungen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und in der Baustellenverordnung, die sich aus der Anpassung der Gefahrstoffverordnung an das EU-Recht ergeben.