Die Bundesregierung hat am 08.02.17 den Bericht und die Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach §22 Absatz 4 Satz 2 Mindestlohngesetz beschlossen. Die dem Bericht zugrundeliegende Evaluation wurde im Auftrag des BMAS durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt.
Die Evaluation zeigt, dass die Sonderregelung nur in wenigen Fällen genutzt wurde. Sie entfaltet somit keine nachweisbare Wirkung. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es daher aktuell weder zwingende Gründe für eine Beibehaltung oder Abschaffung der Regelung. Angesichts der Unsicherheiten der weiteren Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten.