Warschau, 24. April 2017: Was sind unsere gemeinsamen sozialstaatlichen Fundamente und wie profitieren die Menschen in Polen und Deutschland bis heute hiervon? Vor welchen Herausforderungen steht die Sozialpolitik durch die Digitalisierung? Wie können beide Länder voneinander und miteinander lernen, wenn es darum geht, die Sozialpolitik der Zukunft zu gestalten? Diese Fragen standen anlässlich des vierzigjährigen Jubiläums der Zusammenarbeit zwischen deutscher und polnischer Sozialversicherung im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion mit hochrangiger politischer Beteiligung aus beiden Ländern in der Universität Warschau.
Der polnische Unterstaatssekretär Marcin Zieleniecki stellte in der Diskussion die gemeinsamen sozialstaatlichen Traditionen zwischen Deutschland und Polen heraus:
In den letzten Jahren wurden durch die Zusammenarbeit beider Länder viele praktikable Lösungen entwickelt, beispielsweise bei der Anerkennung von Rentenansprüchen.
Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Yasmin Fahimi betonte die Chancen und Herausforderungen, vor denen beide Länder durch die zunehmende Digitalisierung stehen:
Mit dem Dialogprozess Arbeiten 4.0 haben wir im letzten Jahr wichtige Zukunftsfragen, die sich aufgrund von Globalisierung, fortschreitendem technischen Fortschritt und zunehmender Digitalisierung für die Arbeits- und Sozialpolitik in Deutschland stellen, diskutiert. Der Dialog hat deutlich gemacht, dass unser Modell der Sozialpartnerschaft die beste Basis ist, um gute Arbeit auch in Zukunft sicherzustellen und zu fördern.
Die Präsidentinnen der polnischen Sozialversicherungsanstalt, Prof. Gertruda Uscinska, und der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, erinnerten daran, dass der Generationenvertrag als Basis der Sozialversicherungen immer wieder erneuert werden müsse, damit seine Akzeptanz auch in Zukunft erhalten bleibt.
Prof. Gesine Schwan lenkte den Blick auf die europäische Dimension der Sozialpolitik:
Die Europäische Union braucht nicht nur einen gemeinsamen Markt. Ihre Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in Europa umso mehr zu Hause, je mehr ihre soziale Sicherheit gestützt wird und sie dabei mitbestimmen können.
Der Rektor der Universität Warschau, Prof. Marcin Pałys, eröffnete im Anschluss die Wanderausstellung "In die Zukunft gedacht" zur deutschen Sozialgeschichte im Foyer der Universität Warschau. Ziel der Ausstellung in polnischer Sprache ist es, den interkulturellen Dialog zwischen den Ländern zu fördern. Sie wurde bereits mehr als 40 Mal in Deutschland, den Niederlanden, China und Japan gezeigt und wird für nun bis Mitte Mai 2017 in der Universität Warschau zu Gast sein. Weitere Stationen in Polen sind geplant.
Über die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS)
Die ZUS ist im Jahr 1934 auf der Grundlage der Verordnung des Präsidenten der Republik Polen vom 24. Oktober 1934 zur Änderung des Gesetzes vom 28. März 1933 zur Sozialversicherung entstanden. Nach Maßgabe der Verordnung wurden fünf damals eigenständige Versicherungsträger zusammengelegt. Die Reform aus dem Jahr 1999 stellte die ZUS vor die größte Herausforderung in ihrer Geschichte, indem auf die ZUS vielfach umfangreichere Aufgaben im Vergleich zu den zuvor geleisteten zukamen. Die Strukturreformen des Systems der Sozialversicherung sowie des Systems des Gesundheitsschutzes, die mit dem 1. Januar 1999 erfolgt sind, stärkten die Position der ZUS als eines der Hauptglieder der polnischen Verwaltung im System der sozialen Sicherung.
Über die deutsche Rentenversicherung Bund
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Als größter der 16 deutschen Rentenversicherungsträger nimmt sie außer der Betreuung der Versicherten und Rentner auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.
Über das Bundeministerium für Arbeit und Soziales
Die Politik steht in der Pflicht, die sozialen Systeme funktionsfähig zu halten, für soziale Integration zu sorgen und die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung zu schaffen. Diese Aufgaben berühren viele Politikfelder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt ressortübergreifende Lösungen an und stimmt seine Maßnahmen mit Ländern und Kommunen ab, sofern diese betroffen sind. Wesentlich für den Erfolg der Sozialpolitik ist auch die enge Kooperation des BMAS mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. Er ist das zentrale Gremium der parlamentarischen Entscheidungsfindung. Zur Aufgabe des BMAS gehört auch die weitere Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung.