Deutschland hat das ILO-Übereinkommen Nr. 184 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ratifiziert. Das Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft normiert. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und senden zugleich ein starkes Signal zur Förderung des Arbeitsschutzes in der Landwirtschaft weltweit. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern erfolgt.
Über eine Milliarde Menschen, das sind fast ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit, arbeiten im landwirtschaftlichen Sektor. Viele von ihnen arbeiten unter gefährlichen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, haben keinen Zugang zu sozialer Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Mit der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 184 leistet Deutschland einen bedeutenden Beitrag, um den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft weltweit zu fördern. Zugleich senden wir ein klares Signal zur Stärkung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Sie sind die Grundfesten einer fairen Globalisierung.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist als grundlegendes Recht bei der Arbeit in den Fokus gerückt. Die Corona-Krise und die Auswirkungen des Klimawandels haben dem Thema ebenfalls zu neuer Bedeutung verholfen. Wir begrüßen die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 184 durch die Bundesregierung, die damit den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft stärkt. Der Sektor mit knapp einer Million Beschäftigten in Deutschland - etwa ein Viertel davon Saisonarbeiter*innen - ist geprägt von teils sehr prekären Arbeitsverhältnissen mit unzureichendem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Ratifizierung dieses wichtigen Übereinkommens als Anlass zu nehmen, die Umsetzung und Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutz-Standards in der Landwirtschaft voranzutreiben.
Das ILO-Übereinkommen 184 regelt auf internationaler Ebene die Mindeststandards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft. Deutschland gewährleistet einen hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Wirtschaftsbereichen einschließlich der Landwirtschaft und erfüllt bereits die Anforderungen des Übereinkommens. Maßgeblich dafür ist das kontinuierliche Engagement der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die gute Zusammenarbeit und die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung der betrieblichen Akteure in der Praxis.
Zum ILO-Übereinkommen Nr. 184
Ziel des Übereinkommens ist eine umfassende innerstaatliche Gesetzgebung und Politik zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden im landwirtschaftlichen Arbeitsumfeld zu verhüten. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:
- Präventiv- und Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Arbeitsschutz (Sicherheit von Maschinen, Chemikalienmanagement, Bau und Instandhaltung landwirtschaftlicher Anlagen),
- Regelungen zur Einrichtung eines Systems der sozialen Sicherheit für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft sowie
- besondere Regelungen zum Schutz von Zeit- und Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gefährlicher Arbeit in der Landwirtschaft sowie zu besonderen Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen im Rahmen des Mutterschutzes.