Ein Meilenstein für den Arbeitsschutz: Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 die Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Die neuen Regelungen, die noch in diesem Jahr in Kraft treten, markieren einen bedeutenden Fortschritt für den Gesundheitsschutz von Beschäftigten, insbesondere bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen.
Der heutige Beschluss schafft eine klare Grundlage für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber profitieren von einer höheren Rechtssicherheit durch genau festgelegte Schutzmaßnahmen, die präzise auf die jeweilige Gefährdung abgestimmt sind. Mit dieser Änderung werden die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs (2016–2019) vollumfänglich umgesetzt. Diese Neuerungen bedeuten einen zusätzlichen Schutz für Beschäftigte in Handwerk und Industrie und untermauern das Engagement für sichere Arbeitsbedingungen.