Lilian Tschan, Staatssekretärin im BMAS, hat sich mit Vertretern des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e. V. über die neue Gefahrstoffverordnung ausgetauscht. Anlass des Treffens am 26. September in Berlin war die bevorstehende Änderung der Verordnung, in der Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen festgelegt sind.
Staatssekretärin Tschan betonte, dass die neu hinzugekommenen Regelungen den Arbeitsschutz stark verbessern. Änderungen sind unter anderem vorgesehen im Bereich der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers von Tätigkeiten sowie bei Qualifikationsanforderungen im Umgang mit potenziell asbesthaltigen Materialien.
Der Bundesverband der Asbestose-Selbsthilfegruppen begrüßt den Regierungsentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung ausdrücklich: Der Regierungsentwurf ist ein wichtiger und geeigneter Schritt in die richtige Richtung
, so Michael Jung, Vorsitzender des Bundesverbandes. Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Zahlen asbestbedingter Berufskrankheiten und Todesfälle ist es entscheidend, dass die Gefahrstoffverordnung in der Praxis richtig umgesetzt wird. Dazu bedarf es aus Sicht der Selbsthilfegruppen schneller Konkretisierungen und Umsetzungshilfen sowie Qualifikations- und Informationsangebote für Handwerksbetriebe, Bauherren und Verbraucher sowie eine sachkundige Leitung und Aufsicht der Arbeiten auf der Baustelle.
Der Bundesverband berät und unterstützt Betroffene, die an Asbestose oder einer anderen asbestbedingten Erkrankung leiden. Präventiv steht der Schutz aller Beschäftigten im Fokus, die bei Umbaumaßnahmen in Industrie und an Gebäuden noch heute mit Asbest in Kontakt kommen. Staatssekretärin Tschan würdigte die Arbeit des Bundesverbands und dankte allen Aktiven in den Selbsthilfegruppen für ihr Engagement.
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
Hintergrund:
Am 31. Oktober 1993 trat das nationale Asbestverbot in Kraft. Seither darf kein asbesthaltiges Material mehr beim Bauen verwendet werden. Trotzdem gibt es weiterhin viele asbestbedingte Berufskrankheiten und asbestbedingte Todesfälle. Die Herausforderungen zum Schutz der Beschäftigten vor Asbest sind nach wie vor erheblich. Vor allem bei der Modernisierung und Sanierung von älteren Gebäuden kann Asbest freigesetzt werden. Es kann an verschiedenen Stellen vorhanden sein – einfach zu erkennen oder auch unsichtbar.
Das BMAS und die Asbestose Selbsthilfegruppen sind sich einig, dass der Schutz der Beschäftigten oberste Priorität hat. Hierfür braucht es sichere Arbeitsbedingungen durch eine gute Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten sowie Aufklärung und Qualifikation. Die neu in die Verordnung aufgenommenen, bußgeldbewehrten Pflichten des Veranlassers zur Weitergabe der ihm vorliegenden Information über Gefahrstoffe an das bauausführende Unternehmen sind ein wichtiger Baustein, um die Beschäftigten vor Asbest zu schützen.