Das BMAS hat am 5. März 2025 den zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland über die periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 an die Europäische Kommission übermittelt.
Der Bericht ist von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) in enger Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen der Länder erstellt worden. Er gibt die Prüfergebnisse für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 - 22. Dezember 2024 wieder.
Der Bericht zeigt, dass sich der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten seit dem vergangenen Überwachungszeitraum insgesamt nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen eher verschlechtert hat. Positiv vermerkt der Bericht, dass die Sensibilisierung und das Bewusstsein für die digitale Barrierefreiheit m vorliegenden Berichtszeitraum bei den öffentlichen Stellen insgesamt zugenommen haben.
Die Überwachungsstellen der Länder und des Bundes beraten die Behörden anlässlich der Prüfergebnisse mit dem Ziel, die aufgezeigten Mängel zu beheben. Um die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen noch weiter voranzubringen, sollen in nächster Zeit überdies Workshops durch die BFIT-Bund für die Bundesbehörden und weitere Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Dabei sollen u.a. die Bedingungen zur Einhaltung der technischen Vorgaben erörtert und gute Praxisbeispiele aufgezeigt werden. Im Übrigen soll die digitale Barrierefreiheit bei Vergabeprozessen der Behörden zukünftig noch stärker unterstützt werden.