Am 3. Dezember ist der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen". Selbstbestimmung und Teilhabe sind und bleiben ein wichtiges Anliegen. Im neuen Koalitionsvertrag der noch zu wählenden neuen Regierung gibt es viele Maßnahmen, um Inklusion und Gleichstellung weiter voranzubringen.
Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt oder initiiert, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Doch es bleibt noch viel zu tun. Das Thema Barrierefreiheit geht uns alle an und wird auch in den nächsten vier Jahren eine herausragende Rolle spielen. Die neue Koalition setzt hier Maßstäbe!
Mit dem im Juli 2021 verkündeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurden erstmals auch private Wirtschaftsakteure zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde u.a. das Zutrittsrecht von Assistenzhunden zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten, eine Verbesserung des Gewaltschutzes in Einrichtungen und eine Ausweitung des Budgets für Ausbildung erreicht. Außerdem wurde die Errichtung einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber beschlossen. Die Ansprechstellen beraten die Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und entlasten sie bei der Beantragung verschiedener Förder- und Unterstützungsleistungen.
Diesen Weg gilt es weiterzugehen.
Um die Barrierefreiheit in Deutschland auszuweiten und zu stärken, sollen daher das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weiterentwickelt werden. Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Um Deutschland in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales barrierefrei zu machen, soll ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufgelegt werden. Außerdem soll die Beratungstätigkeit der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ausgebaut und ein eigenes Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache / Gebärdensprache eingerichtet werden.
Auch über den Bereich der Barrierefreiheit hinaus wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der neuen Legislaturperiode eine wichtige Rolle einnehmen:
- Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werden ab 2022 alle Arbeitgeber dabei unterstützt, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr für diejenigen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für die "Null-Beschäftiger" wird künftig eine höhere Ausgleichsabgabe erhoben.
- Arbeit muss fair entlohnt werden − auch in den Werkstätten für behinderte Menschen. Das Forschungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems wird unter Beteiligung der Betroffenen fortgeführt. Die Erkenntnisse der Untersuchung sollen Mitte 2023 zeitnah umgesetzt werden. Ziel ist eine gute und gerechte Entlohnung unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Werkstattbeschäftigten. Außerdem sollen die Möglichkeiten für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden.
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etabliert werden. Das Ziel ist es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen.
- Der Schwerbehindertenausweis soll schrittweise durch einen digitalen Teilhabeausweis ersetzt werden. Das Instrument des Persönlichen Budgets soll gestärkt werden, um die selbstbestimmte Teilhabe zu fördern.
- Der Koalitionsvertrag sieht auch vor, verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt voranzutreiben. Damit sollen die besonders vulnerablen Mitglieder unserer Gesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen geschützt werden.
- Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sport soll weiter gefördert werden. Bewegung, Spiel und Sport sind besonders geeignet, das gegenseitige Kennenlernen und Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern, den Gedanken der selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe im Bewusstsein zu verankern und Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zu stärken.