Bundesminister Hubertus Heil hat den neuen Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß (MdB, CDU) und die neue stellvertretende Bundeswahlbeauftragte Daniela Kolbe (MdB, SPD) mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in ihre neuen Ämter bestellt. Mit dem 30. September 2021 endet die Amtszeit der amtierenden Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, und die ihres Stellvertreters, Klaus Wiesehügel. Hauptaufgabe des neuen Bundeswahlbeauftragten ist die Vorbereitung und Durchführung der nächsten Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023.
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.
Sozialversicherungswahlen
Alle sechs Jahre finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger statt (Sozialversicherungswahlen). Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt, deren Vertreter durch die Sozialversicherungswahlen bestimmt werden. Dabei wählen die Versicherten und die Arbeitgeber die Vertreter ihrer Gruppen getrennt. Diese unmittelbare Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern ist der Kern der Selbstverwaltung. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es, die eigenen Angelegenheiten des Sozialversicherungsträgers wahrzunehmen und die Satzung und sonstiges autonomes Recht des Versicherungsträgers zu beschließen. Das System der sozialen Selbstverwaltung ist historisch begründet und hat sich bewährt. Die Mitwirkung der Betroffenen bei Entscheidungen in eigenen Angelegenheiten trägt wesentlich dazu bei, dass die Entscheidungen der Verwaltung lebensnah und unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Versicherten getroffen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt, mit Peter Weiß und Daniela Kolbe zwei kompetente und in der Sozialpolitik sehr erfahrene Fachpolitiker*innen für die Aufgabe des Bundeswahlbeauftragten und der stellvertretenden Bundeswahlbeauftragten gewonnen zu haben.