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Arbeitsförderung

Raus aus der Bedürftigkeit, rein in den Arbeitsmarkt

Starke Anreize für Aus- und Weiterbildung, weniger Bürokratie, mehr Unterstützung − Zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes tritt in Kraft

Zum 1. Juli 2023 treten die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft: Es wird verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie neue Weiterbildungsanreize geben, einen gemeinsamen Kooperationsplan und eine ganzheitliche Betreuung.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar hat eine der größten Sozialreformen der letzten 20 Jahre begonnen. Zum 1. Juli startet die zweite Phase mit den Kernelementen des neuen Bürgergelds. Damit packen wir das Übel der Langzeitarbeitslosigkeit an der Wurzel. Denn zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das gehen wir jetzt an und bringen die Menschen raus aus der Bedürftigkeit und mit besserer Qualifikation rein in den Arbeitsmarkt. Wir setzen auf weniger Bürokratie, intensivere Betreuung und starke finanzielle Anreize für Aus- und Weiterbildung. Wer einen Berufsabschluss macht, bekommt etwa mit dem Weiterbildungsgeld 150 Euro mehr im Monat. So stärken wir die Menschen dabei, langfristig aus der Arbeitslosigkeit in ein selbstbestimmtes Leben zu wechseln.

Im Bereich Weiterbildung gilt ab dem 1. Juli 2023:

Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Diese bisher befristete Regelung wird entfristet. Zusätzlich gibt es ab dem 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussorientierten Weiterbildungen.

Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Hierzu gehören Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung und Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen.

Die Leistungsberechtigten bekommen mehr Zeit zum Lernen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann auch unverkürzt gefördert werden. Das macht Umschulungen in schulischen Berufen, z. B. in Erziehungsberufen möglich. Und es gibt auch denjenigen Personen die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen, die eine verkürzte Ausbildung nicht schaffen würden.

Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathematik- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen, denn künftig können Grundkompetenzen unabhängig von abschlussorientierten Weiterbildungen gefördert werden.

Das Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hebt die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Höhe der Zeit.

Im Eingliederungsprozess greifen ab dem 1. Juli 2023 folgende Neuerungen:

Der Kooperationsplan ersetzt schrittweise bis Ende 2023 die bestehenden Eingliederungsvereinbarungen. Der Kooperationsplan ist der "rote Faden" im Eingliederungsprozess und wird in verständlicher Sprache gemeinsam von Integrationsfachkräften und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er hält die nächsten Schritte, die der Eingliederung in Arbeit dienen, fest und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung.

Wenn bei der Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

Erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende, die aufgrund von besonderen, individuellen Problemlagen besondere Schwierigkeiten bei ihrer beruflichen Eingliederung haben, können eine ganzheitliche Betreuung und ein Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Ziel ist der Aufbau und die Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit. Dabei wird die jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick genommen: Betrachtet werden nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte. Die Teilnehmenden sollen zudem darin bestärkt werden, ihre Lebenssituation aktiv selbst zu verbessern. Die Teilnahme ist daher durchgehend freiwillig. Das Coaching kann im Verlauf aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen. Auch junge Menschen, die Unterstützung vor oder während einer Ausbildung benötigen, können ein Coaching in Anspruch nehmen.

Die Einkommensfreibeträge werden zum 1. Juli 2023 erhöht:

Die Freibeträge für Erwerbstätige werden erhöht. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.

Junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst und FSJ bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien wird gar nicht angerechnet.

Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.

Des Weiteren greifen folgende Neuregelungen ab dem 1. Juli 2023:

  • Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden wird an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern ab dem auf den Zeitpunkt des Zuflusses folgenden Monat als Vermögen.
  • Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.

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