Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesminister Hubertus Heil und Bundesminister Robert Habeck vorgelegte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet. Nicht tarifgebundene Unternehmen haben bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung.
Mit dem Bundestariftreuegesetz werden die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und die Tarifbindung wird gestärkt. Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.
Tarifverträge sichern anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Ich will, dass noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren. Deshalb setzen wir jetzt mit dem Tariftreuegesetz ein starkes Zeichen: Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, in denen tarifvertragliche Standards gelten. Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung. Das ist ökonomisch sinnvoll, denn durch höhere Löhne stärken wir die Binnennachfrage in Zeiten außenpolitischer Unsicherheit. Und wir sorgen für fairen Wettbewerb, weil die Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, keinen Nachteil haben. Mit dem Tariftreuegesetz lösen wir ein gesellschaftliches Versprechen ein: Wer im Auftrag des Bundes arbeitet soll auch ordentlich bezahlt werden.
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
Tariftreuegesetz
Wichtige Änderungen im Überblick
Das Tariftreuegesetz enthält zwei Maßnahmen:
- Einführung eines neuen Bundestariftreuegesetzes: Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden ab einem Schwellenwert von 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungskonzessionen und 50.000 Euro bei Bauaufträgen und Baukonzessionen nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
- Online-Betriebsratswahl: Im Rahmen einer Erprobung bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen soll in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, ergänzend zu den bestehenden Formen der Stimmabgabe die Möglichkeit geschaffen werden, die Stimme auch elektronisch abgeben zu können.